Mastalagen pfui deibel

Antibiotika

73 % der deutschen Bevölkerung sind besorgt über Rückstände wie Antibiotika und Hormone in Fleischwaren. Mit der Gülle können antibiotikaresistente Keime dauerhaft in den Boden gelangen, die Bakteriengemeinschaften im Boden stören und zur Erhöhung der Häufigkeit und Übertragbarkeit von Antibiotikaresistenzen führen. Dies zeigen jüngste Studien staatlicher Wissenschaftsinstitute. Intensivtierhaltung trägt zur Entstehung multiresistenter Keime bei, die zunehmend zum Gesundheitsrisiko für Menschen werden.

 

Wir übernehmen die Forderung des BUND:

  • Im Bereich der Arzneimittel: eine Nachbesserung am Arzneimittelgesetz und Aufbau einer ganzheitlichen Datenbank mit einem bundesweit verbindlichen Senkungsziel des Antibiotikaeinsatzes in der Intensivtierhaltung um die Hälfte im Vergleich zu 2010 bis zum Ende der Legislaturperiode.
  • Verbot von wichtigen Humanantibiotika in Intensivtierhaltungen.
  • Erfassung der Antibiotikagabe bei allen Tierhaltungen inkl. Fisch und Erfassung der Dosis.
  • Transparenz – Einführung einer öffentlichen Berichtspflicht von Bund und Ländern über den Einsatz von Antibiotika im Stall und Resistenzentwicklungen.
  • Im Bereich des Umweltschutzes: Die Zahlung von Subventionen nur in Verbindung mit Umwelt- bzw. Tierschutzauflagen.
  • Verbesserung des Ordnungsrechtes mit Bezug zur Fleischproduktion und Verbesserung von Vollzug und Kontrolle (Tierschutz, Baurecht, Düngerecht, Immissionsschutzgesetz).
  • Abkehr von Agrarfabriken. Dazu gehört: Umverteilung von staatlichen Geldern für regionale Erzeugung und Verarbeitung, Weidehaltung und kleinere Betriebe; ein Stopp der Überproduktion und Exportfixierung der deutschen Agrarwirtschaft und der Agrarpolitik.
  • Verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch nach Haltung, Herkunft, GVO-Fütterung (vgl. Eier).
  • Im Bereich des Tierschutzes: gesetzliche Verbesserungen hinsichtlich Haltung und Zucht.
  • Im Bereich der Forschung: Systematische Untersuchungen dazu, welche Haltungsverfahren, Zuchtlinien, Futterarten, Größenordnungen bei Tierbeständen den geringsten Antibiotikaeinsatz erfordern.
  • Systematische Emissions- und Transmissionsuntersuchungen von Antibiotika und resistenten Keimen.

 

 

Hier geht`s zu einer Dokumentation: Keime und Antibiotika/ Resistenzen aus der Tierhaltung und ihre Folgen für die menschliche Gesundheit

Hühnertrockenkot (HTK)

 

Wir haben die Landwirtschaftskammer gefragt, wie in Deutschland mit dem Wirtschaftsgut HTK umzugehen ist.

Hier die Antwort auf unsere Frage:

 

"Sehr geehrter Herr ...,

 

Für den Import von HTK aus Holland ist eine tierseuchenrechtliche Genehmigung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums erforderlich. In dieser Genehmigung wird die unverzügliche Verteilung und Einarbeitung vorgeschrieben. Zuständig für die Kontrolle dieser Bestimmung ist ebenfalls das Ministerium, welches sich vor Ort dann der jeweiligen Veterinärämter bedient.

Wenn deutscher HTK am Feldrand zwischengelagert wird, muss er gemäß eines Erlasses des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums abgedeckt werden. Zuständig und damit Ansprechpartner für die Beachtung dieses Erlasses und damit der Abdeck- ungspflicht sind die unteren Abfall- und Wasserbehörden, d. h. die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Landwirtschaftskammer ist zuständig, wenn es sich nicht um Lagerung sondern um die Aufbringung/Düngung auf der Fläche handelt.

 

Mit freundl. Grüßen "

HTK Jameln

 

Weitere Infos gibt es auf der Seite des Landesverbandes.

 

Hier gibt es unser Arbeitsblatt zum Thema HTK.