Mastalagen pfui deibel

Pressemitteilung 16.06.2016

Die IgiT - Initiative gegen industrielle Tierhaltung e.V. kritisiert das Vorgehen bei der geplanten

Erweiterung der Hähnchenmastanlage in Teplingen: Vor fünf Jahren wurde dort eine Mastanlage

errichtet, und zwar für 39.900 Tiere, weil ab 40.000 Tieren ein aufwändigeres

Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angestanden hätte. Nun soll die Tierzahl

auf knapp 80.000 verdoppelt werden - und das wiederum, ohne die Anwohner und anerkannte

Naturschutzverbände offiziell zu beteiligen. "Die Betroffenen bekommen in der Zeitung die

Einschätzung eines Bürgermeisters serviert, die ganzen Befürchtungen, die beim Bau der ersten

Anlage laut wurden, hätten sich nicht bestätigt. Gleichzeitig erfahren sie, dass es keine Beteiligung

der Öffentlichkeit geben wird, sie also gar nicht nach ihren Erfahrungen und Bedenken gefragt

werden", kritisiert Maren Ramm vom IgiT-Vorstand. "Der Antragsteller sollte eine

Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen und Bürgern wie Naturschutzverbänden

ermöglichen, ihre Rechte zu wahren und Argumente einzubringen. Ansonsten entsteht der

Eindruck, man wolle durchs Hintertürchen mal eben die Kapazität der Anlage verdoppeln." Der Bau

der ersten Anlage habe bereits zu erheblicher Kritik und Konflikten geführt, deshalb seien

Transparenz und Beteiligung dringend notwendig. Krankmachende Keime, Verkehr und

Geruchsbelästigung seien nur einige Beispiele für die vielfältigen Befürchtungen von Anwohnern in

Bezug auf die Vergrößerung der Mastanlage.

Ein weiterer Kritikpunkt der IgiT ist das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit

dem Argument, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt seien nicht zu erwarten. Weder für den

Bau der ersten Mastanlage, noch für den der dazugehörigen Biogasanlage sei erfasst worden,

welche Schutzgüter in der Umgebung bestehen. Vogelkundler hätten jedoch immer wieder z.B.

den Ortolan und andere streng geschützte Vögel in der Umgebung ausgemacht. Mit knapp 80.000

Tieren bewege man sich zudem sehr dicht an der Grenze von 85.000 Hühnern, ab der eine UVP

sogar verpflichtend sei. Die Behörde sollte dringend eine UVP einfordern, um endlich Klarheit zu

schaffen, ob tatsächlich keine Schädigung der Umwelt zu erwarten sei, so die IgiT.

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