Pressemitteilung 16.06.2016
Die IgiT - Initiative gegen industrielle Tierhaltung e.V. kritisiert das Vorgehen bei der geplanten
Erweiterung der Hähnchenmastanlage in Teplingen: Vor fünf Jahren wurde dort eine Mastanlage
errichtet, und zwar für 39.900 Tiere, weil ab 40.000 Tieren ein aufwändigeres
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angestanden hätte. Nun soll die Tierzahl
auf knapp 80.000 verdoppelt werden - und das wiederum, ohne die Anwohner und anerkannte
Naturschutzverbände offiziell zu beteiligen. "Die Betroffenen bekommen in der Zeitung die
Einschätzung eines Bürgermeisters serviert, die ganzen Befürchtungen, die beim Bau der ersten
Anlage laut wurden, hätten sich nicht bestätigt. Gleichzeitig erfahren sie, dass es keine Beteiligung
der Öffentlichkeit geben wird, sie also gar nicht nach ihren Erfahrungen und Bedenken gefragt
werden", kritisiert Maren Ramm vom IgiT-Vorstand. "Der Antragsteller sollte eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen und Bürgern wie Naturschutzverbänden
ermöglichen, ihre Rechte zu wahren und Argumente einzubringen. Ansonsten entsteht der
Eindruck, man wolle durchs Hintertürchen mal eben die Kapazität der Anlage verdoppeln." Der Bau
der ersten Anlage habe bereits zu erheblicher Kritik und Konflikten geführt, deshalb seien
Transparenz und Beteiligung dringend notwendig. Krankmachende Keime, Verkehr und
Geruchsbelästigung seien nur einige Beispiele für die vielfältigen Befürchtungen von Anwohnern in
Bezug auf die Vergrößerung der Mastanlage.
Ein weiterer Kritikpunkt der IgiT ist das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit
dem Argument, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt seien nicht zu erwarten. Weder für den
Bau der ersten Mastanlage, noch für den der dazugehörigen Biogasanlage sei erfasst worden,
welche Schutzgüter in der Umgebung bestehen. Vogelkundler hätten jedoch immer wieder z.B.
den Ortolan und andere streng geschützte Vögel in der Umgebung ausgemacht. Mit knapp 80.000
Tieren bewege man sich zudem sehr dicht an der Grenze von 85.000 Hühnern, ab der eine UVP
sogar verpflichtend sei. Die Behörde sollte dringend eine UVP einfordern, um endlich Klarheit zu
schaffen, ob tatsächlich keine Schädigung der Umwelt zu erwarten sei, so die IgiT.